In der Türkei verlangen einige Immobilienmakler Berichten zufolge von Miet- und Kaufinteressenten 2.000 bis 5.000 Lira, noch bevor sie ihnen eine Wohnung zeigen. Laut einem Bericht von Memurlar.Net vom 27. Oktober 2026 können diese als Anzahlung oder Beratungsgebühr geforderten Zahlungen Wohnungssuchenden zusätzliche Kosten und Streit über die Rückerstattung bescheren, bevor überhaupt ein Geschäft zustande gekommen ist. Der auf Verbraucherrecht spezialisierte Rechtsanwalt Ali Kaya erklärt dagegen, dass Gebühren für Wohnungsbesichtigungen gegen die geltenden Vorschriften verstoßen.
Die Praxis betrifft nicht nur Mietinteressenten, sondern auch Menschen, die eine Wohnung kaufen möchten. Bei dem im Bericht beschriebenen Modell werden zunächst die gewünschte Lage, das Budget, die Zimmerzahl und weitere Erwartungen erfasst. Anschließend wird eine Vorauszahlung für die Suche nach passenden Angeboten und die Vereinbarung von Besichtigungsterminen verlangt. Die Zahlung wird damit fällig, bevor eine Wohnung gefunden oder ein Vertrag geschlossen wurde.
Das wesentliche Risiko für Wohnungssuchende entsteht, wenn bis zum Ende des vereinbarten Zeitraums keine passende Wohnung gefunden wird. Gefallen die angebotenen Wohnungen nicht, fällt die Wahl auf eine andere Immobilie oder wird die Suche aufgegeben, kann die Rückzahlung zum Streitpunkt werden. Im Mittelpunkt des Berichts steht der Konflikt zwischen Maklern, die auf ihren Zeitaufwand sowie Kraftstoff- und Personalkosten verweisen, und Kunden, die ihr Geld zurückverlangen, weil kein Abschluss zustande gekommen ist.
Kaya rät Verbrauchern, keine Zahlung zu leisten, bevor der Miet- oder Kaufabschluss formell besiegelt ist. Außerdem vertritt er die Auffassung, dass ein Makler das Geld nicht einbehalten darf, wenn jemand eine solche Zahlung geleistet hat und anschließend davon Abstand nimmt, die Wohnung zu mieten. Diese Einschätzung beruht auf den Aussagen des im Bericht befragten Juristen. Nach der von Rechtsanwalt Ali Kaya erläuterten Rechtslage erlaubt Artikel 19 der Verordnung über den Immobilienhandel keine Gebühren für Besichtigungen. Kaya erklärt, einige Unternehmen bezeichneten dieselbe Zahlung als Beratungsgebühr, Termingebühr oder Anzahlung zum Nachweis eines ernsthaften Interesses. Für diese Vorauszahlungsforderungen gebe es seiner Auffassung nach keine rechtliche Grundlage.
Entscheidend ist hier die Abgrenzung zwischen einer Gebühr für das Zeigen einer Wohnung und dem Leistungsumfang einer gesonderten Beratung. Auch Nizameddin Aşa, Vorsitzender der Istanbuler Immobilienmaklerkammer, erklärt, dass Besichtigungsgebühren gesetzlich verboten seien. Gesonderte Beratungsleistungen könnten jedoch angeboten werden. Aşa plädiert dafür, beide Leistungen voneinander zu trennen und klare Regeln für das System festzulegen.
Aşa zufolge sind die Betriebskosten der Maklerbüros und ihre Zahlungen an Immobilienportale hoch. Mit diesen Kosten erklärt er die Entstehung des Vorauszahlungsmodells. Zugleich betont er, dass Besichtigungsgebühren wegen ihrer Missbrauchsanfälligkeit verboten worden seien. Der Kostenverweis des Branchenvertreters bedeutet somit nicht, dass er die Praxis für rechtlich zulässig hält. Nach dem von Aşa erläuterten Gebührenrahmen dürfen bei Verkäufen jeweils zwei Prozent vom Käufer und vom Verkäufer verlangt werden, bei Vermietungen eine Monatsmiete zuzüglich Mehrwertsteuer. Zu dem im Bericht beschriebenen Vorauszahlungsmodell gehört, dass der anfangs gezahlte Betrag bei einem erfolgreichen Abschluss mit der Maklerprovision verrechnet wird. Kommt dagegen überhaupt kein Miet- oder Kaufabschluss zustande, stellt sich die Frage der Rückerstattung.
Die Gebührenforderungen und Einschätzungen der Fachleute wurden im Bericht von Memurlar.Net vom 27. Oktober 2026 geschildert.
Einige Makler verlangen Berichten zufolge zwischen 2.000 und 5.000 Lira als Anzahlung oder Beratungsgebühr, bevor sie eine Miet- oder Kaufwohnung zeigen.
Dem Bericht zufolge kann es Streit über die Rückerstattung geben, wenn kein Abschluss zustande kommt. Rechtsanwalt Ali Kaya erklärt jedoch, dass ein Makler das Geld nicht einbehalten darf, wenn jemand eine solche Zahlung geleistet hat und anschließend davon Abstand nimmt, die Wohnung zu mieten.
Die wichtigsten Punkte zu den Gebührenforderungen
Was Wohnungssuchende beachten sollten: Zahlung vor dem Abschluss
Dürfen Besichtigungsgebühren als Beratungskosten verlangt werden?
Makler verweisen auf Kosten – welche Provisionen zulässig sind
Fragen zu Gebühren vor der Wohnungsbesichtigung
Wie viel sollen Wohnungssuchende im Voraus zahlen?
Was passiert mit der Zahlung, wenn keine Wohnung gemietet oder gekauft wird?

