
Dass religiöse Schulen unterschiedliche Dimensionen aufweisen, ermöglicht es, sie als Methode zum Verständnis der Religion zu nutzen; zugleich tritt dabei jedoch ihr umfassender Charakter in den Hintergrund. Religiöse Schulen eröffnen Möglichkeiten, über bestimmte Methoden eine echte Beziehung zur Religion aufzubauen. Und das macht sie wichtig und notwendig. Eine umfassende Methodenlehre muss jedoch den Charakter einer Grundlagenlehre der Religion besitzen. Sie muss über die einzelnen religiösen Schulen hinausreichen und innerhalb ihres eigenen Gefüges Raum für Schulen und Unterschiede lassen. Dieser grundlegende Ansatz macht auch deutlich, was unter einer solchen Methodenlehre zu verstehen ist.
Für die grundlegende Methodenlehre der Religion ist entscheidend, dass sie dem umfassenden Charakter der Religion gerecht wird und eine entsprechende Sichtweise und Herangehensweise entwickelt. Auch in der Vergangenheit wurde über die Grundlagenlehre der Religion gesprochen. Trotz zahlreicher Unterschiede in den Grundsätzen wurden sogar viele Prinzipien als gemeinsame Grundsätze der religiösen Schulen hervorgehoben. Um verständlicher zu bleiben, wollen wir im Folgenden von einer umfassenden Methodenlehre sprechen: Eine umfassende Methodenlehre muss unbedingt so beschaffen sein, dass sie alle Muslime einschließt. Man muss sich bewusst sein, dass sie bereits während ihrer Entstehung als ein Ansatz hervortrat, der auch die Zeit der ersten Prophetengefährten und der ihnen folgenden Generation umfasste. Bei der Betrachtung von Koranversen, Hadithen, Ereignissen und Sachverhalten, in Fragen der Vorbildfunktion des Prophetentums und in ähnlichen Fragen gab es stets eine gemeinsame Grundlage. Das war trotz aller Unterschiede so. Entscheidend ist hier: Wird eine Auffassung vorgebracht, muss Einigkeit darüber bestehen, dass sie auf einer Überlieferung beruht und diese richtig verstanden wurde.
Eine umfassende Methodenlehre hat zwei grundlegende Stützen. Erstens beruht sie auf einer „Überlieferung“. Zweitens müssen sowohl diese Überlieferung als auch ihre Bedeutung gewiss sein, also von einem gemeinsamen Konsens getragen werden. Die Überlieferung zeichnet sich dadurch aus, dass sie jenseits der menschlichen Dimension liegt. Ihre Gewissheit beruht auf gemeinsamer Übereinstimmung. Es wird also darauf geachtet, dass offenkundig keinerlei Einwand gegen sie besteht. Diese Überlieferung hat zugleich eine Bedeutung. Dabei muss auch festgestellt werden, dass es nicht mehrere unterschiedliche, sondern eine gemeinsam anerkannte Bedeutung gibt: dass sie eine einvernehmlich anerkannte Bedeutung hat, die keine abweichenden Deutungen zulässt. Der Islam muss diese beiden methodischen Grundsätze als Wesensmerkmale in sich tragen. So wie der Islam auf diesen beiden Grundlagen errichtet ist, gehört zu seinem grundlegenden Ansatz auch seine innere Vielfalt. Das zeigt sich etwa daran, dass es Gebote, Verbote und einen Bereich des Erlaubten gibt: Jeder Gläubige ist verpflichtet, das Gebotene zu tun; beim Gebet und seinen fünf täglichen Zeiten sowie bei den grundlegenden religiösen Pflichten wird es daher keine Abweichung geben. Doch im Bereich des Erlaubten bleibt dem Einzelnen je nach der Beschaffenheit seiner Beziehung zu seinem Herrn die persönliche Entscheidung überlassen, ob er mehr oder weniger tut und welche Wahl er trifft. Dieser Ansatz ist in allen Bereichen möglich.
Zum Beispiel die freiwilligen Gebete: Wer möchte, verpflichtet sich selbst dazu, so viele zu verrichten, wie er will. Doch das ist keine Pflicht, sondern beruht auf einer persönlichen Entscheidung, um Gottes Wohlgefallen zu erlangen und seinem Herrn näherzukommen. Deshalb ist nicht jeder dazu verpflichtet. Wohl aber wird dafür eingetreten, dass jeder auch in diesem Bereich mehr oder weniger Anstrengungen unternimmt, und zwar im Zusammenhang mit der Gottesfurcht, nicht unter Zwang, sondern freiwillig. So wurde etwa das Geben von Almosen als grundlegender Leitsatz aufgestellt. Es bildet die Grundlage gegenseitiger Hilfe. Etwas zu geben, sei es wenig oder viel, ist ein grundlegendes Prinzip. Die Zakat hingegen wurde zur Pflicht gemacht. Das Almosengeben wurde dagegen als freiwillige Handlung hervorgehoben. Doch auch ein Lächeln wird als Almosen bezeichnet. Damit wird gesagt, dass es dem Einzelnen als Almosen genügt, das, was er besitzt, mit anderen zu teilen. Hier ist es ein grundlegendes Prinzip, von dem zu geben, was man hat. Ob man wenig oder viel gibt, bleibt der persönlichen Entscheidung überlassen.
An diesem Punkt ergibt sich eine neue methodische Regel. Wenn ein Muslim seine persönlichen gottesdienstlichen Pflichten und seine Verantwortung erfüllt, achtet er mit größter Sorgfalt auf die Einhaltung der Pflichtgebote und betrachtet sie als etwas, das unter keinen Umständen aufgegeben werden darf. Sich im erlaubten Bereich jedoch neue Verpflichtungen aufzuerlegen, um die eigene Gottesfurcht zu stärken, Verantwortung zu übernehmen und Gottes Wohlgefallen zu erlangen, beruht auf Freiwilligkeit. Und in dieser Hinsicht darf kein Gläubiger getadelt werden. So verhält es sich auch bei vielen Fragen des islamischen Rechts. Während alle Gläubigen verpflichtet sind, sich an die grundlegenden Prinzipien zu halten, bleibt ihnen bei ihrer persönlichen Entwicklung Raum für die eigene Entscheidung.
Zwischen diesen persönlichen Entscheidungen und gesellschaftlichen Entscheidungen bestehen ebenfalls Ähnlichkeiten. Mit einem Unterschied: Bei Fragen, die die Gesellschaft betreffen, sind unterschiedliche Ansichten und Herangehensweisen möglich. Dagegen ist nichts einzuwenden. Wenn jedoch eine Entscheidung getroffen werden soll, gilt die Mehrheitsentscheidung als unerlässlich. Das ist auch im Hinblick auf die oben erläuterte Verbindlichkeit für alle ein wichtiger Grundsatz. Zu einer Frage kann es also unterschiedliche Ansichten geben. Worüber jedoch Einigkeit erzielt wird, wird zu einer verbindlichen Regelung. Die persönliche Präferenz bleibt zwar bestehen, doch alle müssen sich an die neue Lage anpassen. Hier zeigen sich auch die Bedeutung der Beratung und ihr methodischer Wert. Während persönliche Entscheidungen den Einzelnen binden, muss bei einer gesellschaftlichen Entscheidung, sofern kein religiöses Gebot oder Verbot betroffen ist, der gemeinsamen Auffassung, der einvernehmlich gefundenen Sichtweise, der Vorzug gegeben werden; die persönliche Präferenz muss zurückstehen.
Aus methodischer Sicht bedeutet dies einerseits, dass Unterschiede in der persönlichen Entwicklung im Rahmen der eigenen Verantwortung der persönlichen Entscheidung überlassen bleiben und niemals Anlass zu Tadel sein dürfen. Andererseits wird für den gesellschaftlichen Bereich vorausgesetzt, dass die Verbindlichkeit der gemeinsamen Entscheidung hervorgehoben wird. Damit tritt auch die bindende Wirkung der Mehrheitsentscheidung zutage, durch die eine Entscheidung zu einer gemeinsamen Entscheidung wird.
Hier ist es sinnvoll, folgende feine Unterscheidung zu treffen. Erstens müssen die Sichtweise und die Methode, deren Grundlage die Offenbarung legt, ebenso wie ihre Anwendung auf Überlieferung beruhen. In dieser Hinsicht haben persönliche Herangehensweisen und menschliche Auslegungen keinen Wert. Eine Überlieferung findet nur zusammen mit weiterer Überlieferung und gestützt auf eine Überlieferung über sie Beachtung. Wo jedoch menschliche Erfahrung ins Spiel kommt, gilt bei Ereignissen und Sachverhalten außerhalb der Gebote und Verbote: Was der Einzelne im erlaubten Bereich im Zusammenhang mit seiner persönlichen Gottesfurcht tut, ist für ihn selbst verbindlich; auf gesellschaftlicher Ebene haben dagegen gemeinsame Beratung und Zustimmung Vorrang. An diesem Punkt ist es auch sinnvoll, auf die tiefe Kluft zwischen Religion und Auslegung hinzuweisen. Eine Überlieferung wird nicht ausgelegt; man bemüht sich, sie zu verstehen. Und die Bedingungen ihres Verstehens unterscheiden sich auch in erkenntnistheoretischer Hinsicht von den Bedingungen der Auslegung. Man muss wissen, dass es ohne das Verständnis dieser grundlegenden Wirklichkeit schwerfallen wird, einen islamischen Erkenntnisprozess richtig zu verstehen. Gerade in der Moderne nehmen solche Irrtümer immer weiter zu; die Religion wird auf eine menschliche Erfahrung reduziert, wodurch sie ihr ursprüngliches Wesen verliert.
Betrachten wir dies anhand einer Rechtsbestimmung: Die Strafe für vorsätzliche Tötung ist der Tod. In diesem Punkt kann es keinen Widerspruch geben! Wird der Tod eines Menschen dagegen ohne Vorsatz verursacht, weist die Offenbarung auf drei Möglichkeiten hin: zu vergeben, eine Entschädigung zu verlangen oder den Tod des Täters zu fordern … Dass die Entscheidung zwischen diesen drei Möglichkeiten der Familie des Verstorbenen überlassen wird, ist wichtig, um die Frage richtig zu verstehen und den Grund für diesen pluralen Charakter zu erkennen. Deshalb sind die für eine uneingeschränkte Entscheidung erforderliche Gewissheit der Überlieferung und die Eindeutigkeit ihrer Bedeutung ein grundlegendes, unverzichtbares Prinzip. Auch Grundsätze, die diese Bedingungen erfüllen, und das Verfahren ihrer Überprüfung dürfen diese beiden grundlegenden Prinzipien nicht außer Kraft setzen!
Diesen grundlegenden Ansatz auch in der Koranauslegung und der Hadithwissenschaft zur Geltung zu bringen, ist unverzichtbar, um das Gleichgewicht zwischen Gewissheit und Vielfalt zu begreifen und praktisch umzusetzen. Wenn ein Hadith auf den Propheten zurückgeht und die Überlieferung über Vermittler bis zu ihm zurückverfolgt werden kann, ist das eine eigene Frage. Sie ist für das Vorliegen der Überlieferung wichtig. Welches Thema die Überlieferung aber behandelt und ob dieses Thema mit Geboten und Verboten zusammenhängt oder eine Frage des angemessenen Verhaltens und der Erziehung ist, eröffnet andere Möglichkeiten der Beurteilung. Dies muss jedoch unbedingt geschehen, ohne die oben dargelegte grundlegende Methode aus dem Blick zu verlieren.
Ein ursprüngliches Wesen offenbart sich durch eine Methode. Eine Methode wiederum ermöglicht es dem Ursprünglichen, Gestalt anzunehmen, indem sie es erläutert. Deshalb muss vor allem dafür gesorgt werden, dass die Methode einen umfassenden Charakter besitzt und dem entspricht, was für Einheit und Zusammenhalt unverzichtbar ist.
Es wäre nicht richtig, ein gesellschaftliches und ein individuelles Problem über einen Kamm zu scheren! Ebenso wenig dürfen Angelegenheiten, die zur Pflicht gemacht oder verboten wurden, mit solchen gleichgesetzt werden, die zum erlaubten Bereich gehören und der persönlichen Entscheidung und Verantwortung unterliegen …
Jede Methodenlehre, die diesen grundlegenden Sachverhalt berücksichtigt, wird sich verpflichtet sehen, einen umfassenden Ansatz in den Vordergrund zu stellen.
Abdülaziz Tantik
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