
Bismillah… Ich preise unseren Herrn und bekunde seinem Diener und Gesandten, dem Propheten Muhammed, meine tief empfundene Ehrerbietung und Verbundenheit.
Es gibt viele Definitionen der Demokratie. Doch lassen wir die intellektuellen Debatten beiseite und kommen wir zum Wesentlichen.
Um das Verhältnis zwischen Islam und Demokratie erklären zu können, müssen wir die Demokratie aus islamischer Sicht unter vier Hauptgesichtspunkten untersuchen:
1. Die Möglichkeit des Volkes, seine Regierenden durch Wahlen zu bestimmen,
2. Die Eigenschaften, die die zu wählenden Personen mitbringen müssen,
3. Die grundlegenden Prinzipien und Gesetze, nach denen die Gewählten das Volk regieren werden,
4. Die Dauer, für die die Gewählten an der Macht bleiben werden.
Wenn wir diese vier Fragen klären, verstehen wir nicht nur, warum wir dafür oder dagegen sein sollten, sondern erkennen auch, welche Haltung wir einnehmen sollten.
Wenn Demokratie bedeutet, dass „das Volk seine Regierenden durch Wahlen bestimmen kann“, dann stimmt der Islam mit der Demokratie überein. Denn das im Koran und in der Sunna verankerte Prinzip der Schura, der gegenseitigen Beratung, macht Wahlen erforderlich. (Âl-i İmrân 159; Şûrâ 38) Unter den heutigen Kommunikations- und Verkehrsbedingungen kann das Schura-Prinzip nur als Wahlprinzip verstanden werden. Daran besteht keinerlei Zweifel. Doch Demokratie besteht nicht allein darin.
In früheren Zeiten wurden die Gesellschaften von Propheten und den von ihnen ausgewählten Personen regiert. (Siehe beispielsweise Bakara 246) Da aber unser verehrter Prophet der letzte Gesandte Allahs und der von ihm verkündete Koran das letzte göttliche Gesetzeswerk ist, wurde die Wahl der Regierenden im Islam an bestimmte Prinzipien gebunden.
Unser Herr hat in Fragen der Herrschaft keiner Person, keiner Familie, keiner Rasse und keinem Volk Vorrechte eingeräumt. Auch unser Prophet hat keiner Person oder Gemeinschaft, einschließlich seiner eigenen Familie, Privilegien gewährt und für die Zeit nach ihm auch keine testamentarische Verfügung getroffen. Ganz kurz zusammengefasst: Die Regierenden werden in einem gerechten Verfahren nach dem Schura-Prinzip ausgewählt; maßgeblich sind Glaube, rechtschaffene Taten und Eignung.
Historische Herrschaftspraktiken wie die der Propheten Davud und Süleyman, die nach den Maßstäben der ihnen zuteilgewordenen Offenbarung regierten, sind für uns nicht verbindlich. Wir können sagen, dass im Islam kein Platz für Königtum, Padischahherrschaft und Sultanat ist – außer in dem Fall, dass nach dem Vater auch der Sohn gewählt wird.
In demokratischen Ländern und auch in unserem Land sind die Anforderungen an die zu wählenden Personen festgelegt. Es ist geregelt, wer nicht zur Wahl antreten darf. Im Koran und in der Sunna ist diese Frage ausführlicher und zum Wohl des Volkes geregelt.
Personen, die zur Wahl antreten, können jung oder alt, Frauen oder Männer sein. Sie müssen jedoch die vier nachstehend erläuterten Eigenschaften beziehungsweise Voraussetzungen aus Vers 71 der Sure Tevbe sowie die Voraussetzung der Eignung aus Vers 58 der Sure Nisâ erfüllen. Wir sind der Auffassung, dass Vers 71 der Sure Tevbe die notwendigen und hinreichenden Voraussetzungen für die Wählbarkeit enthält. Betrachten wir nun die darin enthaltenen Eigenschaften, indem wir die Bedeutung dieses Verses wiedergeben:
„Die gläubigen Männer und Frauen sind einander Bevollmächtigte: Sie können einander vertreten und im Namen der jeweils anderen handeln. Sie gebieten das als gut und recht Erkannte und bemühen sich um dessen Verwirklichung; vom Verwerflichen halten sie (im Rahmen ihrer Möglichkeiten durch Wort und Tat) ab. Sie verrichten das Gebet in Gemeinschaft und entrichten die Zakat. (In den das Leben regelnden Geboten und Verboten Allahs und seines Gesandten) gehorchen sie Allah und seinem Gesandten. Sie sind die Menschen, die Allah mit seiner Barmherzigkeit umfangen wird. Zweifellos besitzt Allah unwiderstehliche Macht, und was immer er tut, tut er auf gute Weise.“
a. Gläubig sein
Unser erhabener Herr erklärt in Vers 71 der Sure Tevbe seines edlen Korans, dessen Bedeutung hier wiedergegeben wurde, dass gläubige Männer und Frauen einander Bevollmächtigte sind. Das Wort „evliya“, dessen Einzahl „veli“ lautet, leitet sich von „velayet“, der Vertretungsbefugnis, ab. Neben vielen ähnlichen Versen (Mâide 51, 57) wird insbesondere in diesem Vers (Tevbe 71) erklärt, dass Gläubige das Recht, sie rechtlich zu vertreten und in ihrem Namen zu handeln, nur gläubigen Männern und Frauen übertragen dürfen. Anders gesagt können gläubige Männer die Bevollmächtigten gläubiger Frauen und gläubige Frauen die Bevollmächtigten gläubiger Männer sein. Zu den Aussagen des Korans gehört auch, dass es zu schwerem Unrecht und Verderbnis auf Erden führen wird, diese gegenseitige Vertretung nicht zu verwirklichen (Enfâl 73). Die Voraussetzung des Glaubens ist außerordentlich wichtig. Die Gläubigen, die einander wählen und sich als Bevollmächtigte wählen lassen, müssen auch die drei nachstehend erläuterten Eigenschaften besitzen.
Auch in westlichen Demokratien gelten vergleichbare Voraussetzungen, etwa die Staatsangehörigkeit des Landes und die Bedingung, keine mit schwerer Strafe bedrohte Straftat begangen zu haben.
b. Zum Guten und Rechten aufrufen und vom Verwerflichen abhalten
Man muss in der Lage sein, zum „Mâruf“ aufzurufen, also zu dem, was die islamische Religion, die gereifte Vernunft und die Wissenschaft als gut und recht verlangen, und von dessen Gegenteil, dem „Münker“, dem Verwerflichen, abzuhalten. Diese Voraussetzung erfordert im Wesentlichen Gesundheit, Kenntnisse des Islams und eine gute Allgemeinbildung; sie ist geeignet, die Wahl ungläubiger und tugendloser Menschen wie Deisten und Homosexueller zu verhindern, deren Wahl die größte Schwäche der Demokratien darstellt.
c. Das Gebet verrichten und bei erfüllten Voraussetzungen die Zakat entrichten
Personen, die nicht durch das Gebet und, sobald der entsprechende Anspruch besteht und die Voraussetzungen erfüllt sind, durch die Zakat mit dem Volk verbunden sind, können die Gesellschaft nicht regieren.
d. Sich zum Gehorsam gegenüber Allahs Geboten und Verboten bekennen
Das bedeutet, die islamischen Gebote und Verbote in die Tat umzusetzen. Deutlicher gesagt verlangt diese Eigenschaft, göttliche Gebote wie Wahrhaftigkeit und Gerechtigkeit zu befolgen und Verbotenes wie Zins und außerehelichen Geschlechtsverkehr zu meiden. Frevler, die offen gegen die Gebote und Verbote verstoßen, dürfen kein Regierungsamt anstreben. Allahs Verheißung des Erfolgs gilt nur denen, die glauben und rechtschaffene Taten vollbringen. (Nûr 55)
e. Zum Regieren geeignet sein
Auch wenn die vier oben erläuterten Voraussetzungen die Eignung bereits einschließen, sahen wir uns veranlasst, sie eigens zu nennen, weil sie in Nisâ 58 mit den Worten „Gewiss befiehlt euch Allah, das Anvertraute den dazu Befähigten und Geeigneten unter euch zu übergeben. Er befiehlt euch auch, gerecht zu urteilen, wenn ihr zwischen Menschen richtet …“ besonders hervorgehoben wird.
Menschen mit diesen fünf Eigenschaften muss Gerechtigkeit widerfahren, wenn sie sich um ein Amt bewerben; das heißt, die Voraussetzungen für die Kandidaten müssen korrekt festgelegt werden, und es muss gewährleistet sein, dass sie unter gleichen Bedingungen zur Wahl antreten können. Dies ist die Bedeutung der in Nisâ 58 auf die Übergabe der anvertrauten gesellschaftlichen Aufgaben an geeignete Personen folgenden Aufforderung, „gerecht zu sein, wenn ihr zwischen Menschen richtet“.
Hier liegt der wichtigste Unterschied zwischen Islam und Demokratie. In westlichen Demokratien regieren die Gewählten nach Gesetzen, die sie gemäß den Forderungen des Volkes, vor allem aber finanzstarker organisierter Kräfte erlassen. Diese Gesetze wirken sich im Allgemeinen zum Nachteil des Volkes und zugunsten internationaler Machtzentren aus, die, wie gegenwärtig, auch die Regierungen lenken.
Im Islam hingegen sind Allah und sein Gesandter die Urheber der grundlegenden Prinzipien und Gesetze des Regierens. Daher verhindert die islamische Ordnung die Ausbeutung des Volkes, gewährleistet rechtliche und soziale Gerechtigkeit und schützt die körperliche und geistig-seelische Gesundheit des Volkes. So darf beispielsweise die Bildung nicht auf materialistischen Grundlagen aufgebaut werden; ebenso wenig darf das Privateigentum abgeschafft oder der Zins für rechtmäßig erklärt werden. Homosexualität darf nicht erlaubt werden, Kriege und Bündnisse mit dem Ziel der Besetzung und Ausbeutung sind nicht zulässig. Die auf Koran und Sunna beruhende Ordnung, von der wir nachstehend ein kleines Beispiel geben werden, darf in keiner Weise angetastet werden.
Wir haben keinerlei Zweifel daran, dass die Bereiche des Regierens, die außerhalb des von Koran und Sunna abgesteckten Rahmens liegen, durch Gesetze und Verordnungen geregelt werden können, die von zuständigen Gremien erarbeitet werden.
Angesichts dieses grundlegenden Unterschieds ist es ein gewaltiger Irrtum zu sagen: „Der Islam bejaht die Demokratie.“ Schließen wir diesen Abschnitt um des Segens willen mit einem Vers zu unserem Thema ab:
„O ihr, die ihr glaubt! Gehorcht Allahs Gesetzen von Herzen. Gehorcht auch Allahs Gesandtem Muhammed und den Regierenden, die sich wie ihr am Islam ausrichten. Wenn ihr mit den Regierenden uneins seid, löst den Streit nach den Maßstäben, die Allah und sein Gesandter gesetzt haben. Das ist es, was ihr tun müsst, wenn ihr an Allah und den Jüngsten Tag glaubt. Denn ein solches Vorgehen ist besser und hat die schöneren Folgen.“ (Nisâ 59)
Es gibt keine Regel, nach der gewählte Regierende auf Lebenszeit im Amt bleiben. In früheren Zeiten wurde die Herrschaft mit Gewalt und Unrecht an sich gerissen und durch die Weitergabe vom Vater an den Sohn fortgeführt. Deshalb wurde darüber gestritten, ob man sich gegen Regierungen erheben dürfe, die tyrannisch geworden waren. Für Muslime ist allein die Vertragstreue verbindlich, also die Bindung an zuvor festgelegte Bedingungen, Vereinbarungen und Gesetze. Die Gewählten regieren für die festgelegte Dauer. Nach Ablauf dieser Zeit finden Wahlen statt.
Im Licht der vier oben erläuterten Regeln betrachtet haben das Unrecht und die Gewaltherrschaft der Königreiche, Sultanate und Emirate, die heutzutage im Namen des Islams entstanden sind oder geschaffen wurden, ja selbst Strukturen wie Religionsbehörden, religiöse Gemeinschaften und Sufi-Orden keine islamische Legitimität.
Da Demokratien westlichen Typs bis zum Erreichen des Ideals eine fruchtbare Zwischenstufe darstellen würden, sind sie den in der islamischen Welt anzutreffenden Königreichen, Emiraten und bewaffneten Kräften vorzuziehen, die sich ihre Legitimität selbst zuschreiben. Weil dies bekannt ist, konnte sich der Westen mit den Wahlergebnissen in Algerien, Palästina, Ägypten und der Türkei nicht abfinden. Er hat Putsche eingefädelt.
Anmerkung: Da wir zu diesem Thema zahlreiche Artikel verfasst haben, sind wir nicht auf Einzelheiten eingegangen. Unser Artikel mag Punkte enthalten, gegen die sich Einwände erheben lassen. Sachkundige Kritik in respektvollem Ton ist uns willkommen, und wir erwarten sie.
Ali Rıza Demircan
Mirat Haber – YouTube
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